Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ferienwohnung Auenweg
Vermieter: Heike und Jörg Krippendorf, Auenweg 4a, 01445 Radebeul
§ 1 Buchung/Buchungsbestätigung/Zahlung
Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich an: fewoauenweg@web.de.
Sie können uns auch telefonisch unter der Nummer 0162 2055925 (Jörg Krippendorf) kontaktieren.
Für Rücksprachen durch die Vermieter wird um Angabe einer Telefonnummer gebeten.
Können wir Ihnen die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung von uns. Die Bezahlung der Ferienwohnung erfolgt vor Ort bei Anreise (nur Barzahlung möglich).
Besondere Wünsche sind nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch die Vermieter grundsätzlich möglich.
§ 2 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung von Montag bis Freitag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sonnabend und Sonntag kann die Anreise nach Absprache auch eher erfolgen.
Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 11:00 Uhr morgens zu räumen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein und im aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Das in der Wohnung vorhandene Geschirr ist zu reinigen und wieder an seinen Platz zu verbringen, die Mülleimer sind in die dafür vorgesehenen Tonnen zu entleeren und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Die Mülltrennung ist zu beachten.
§ 3 Ferienwohnung/Aufenthalt/Haftung Mieter
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar, Schäden an den Außenanlagen (z.B. Pool, Garten, Grill, Gartenmöbel). Hierzu zählen auch Kosten für verlorene Schlüssel und ggf. den Einbau neuer Schlösser (Schließanlage).
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung des Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Eine Weitergabe der Buchung an Dritte ist nur nach Rücksprache mit den Vermietern und dem erklärten schriftlichen Einverständnis der Vermieter möglich.
Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucher-Wohnung. Ein überdachter Raucherplatz befindet sich auf dem Grundstück.
§ 4 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich umgehend den Vermietern mitgeteilt werden, damit die Möglichkeit für die Vermieter besteht, die Ferienwohnung für den Zeitraum anderweitig vergeben zu können. Sollten Dritte den Vertrag übernehmen wollen, ist dies mit den Vermietern abzusprechen und nach schriftlicher Bestätigung durch die Vermieter möglich.
§ 5 Rücktritt durch die Vermieter
Der Vermieter kann in Folge höherer Gewalt (z. B. Sturmschäden, Feuer, Hochwasser) oder anderer unvorhersehbarer und nicht zu vertretenden Umständen , die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz, auch keine Haftung für Anreise- und Übernachtungskosten.
§ 6 Haftung der Vermieter
Die Vermieter haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Die Vermieter haften auch nicht für körperliche und gegenständliche Schäden der Mieter, die bei Nutzung des sich auf dem Grundstück befindlichen Pools und der zur Verfügung gestellten Grillmöglichkeit entstehen könnten. Die Mieter sind für sich und eventuell mitreisende Kinder hinsichtlich der Aufsichtspflicht eigenverantwortlich und in Haftung.
Die Vermieter haften ebenfalls nicht für Unfälle, die aufgrund der Mitnutzung des Gartenbereiches eintreten könnten. Die Haftung der Vermieter für alle Schäden (körperlich und auch gegenständlich), die durch die vom Vermieter angebotene Nutzung der Außenanlage des Grundstücks entstehen, sind hiermit ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz
Der/Die Mieter erklär(t)/-en sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm/ihnen abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine/ihre Person/-en gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte herausgegeben, außer es besteht von Gesetzes wegen eine Auskunftspflicht.
§ 8 Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung des Mietobjektes. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel, Geschirr etc.) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen.
Die schriftliche Bestätigung von Nebenabreden durch die Vermieter ist mit Unterzeichnung bzw. Absendung eines der Vermieter wirksam. Als schriftlich gelten auch E-Mail, Whats App, SMS.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Vermieter.